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Die Inklusion und ihre Barrieren
Ja, das fühlt sich tatsächlich an wie eine Zeitenwende: Wenn
ich mich jetzt als behinderter Mensch mit meinen speziellen Anliegen an
die Behörden, Kommunalpolitiker oder Verkehrsbetriebe meiner Stadt
wende, begegnen mir meine Gesprächspartner plötzlich mit
veränderter Stimme, Wortwahl und Körpersprache. Auf einmal
scheine ich nicht mehr ein lästiger Bittsteller zu sein, sondern
ein ernstzunehmender Bürger mit gesteigertem Nimbus. Ich komme mir
vor, als hätte mir eine unbekannte Macht den Rücken
gestärkt, und meine Bedürfnisse sind von nun an nicht nur
verdruckste Wünsche, sondern mein verbrieftes Recht. Ist das alles
ein Traum, eine Illusion, eine gleich wieder zerplatzende Seifenblase?
Kann es wirklich sein, dass ein im fernen New York verfasstes Papier
die Perspektiven in meinem eigenen Leben so nachhaltig verändert?
Vor rund einem Jahr hat die Bundesrepublik Deutschland vorbehaltlos die
UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen
ratifiziert. Das bedeutet, dass diese Konvention auch hierzulande
verbindlich gilt und in nationales Recht zu übertragen ist. Der
Text des Übereinkommens erscheint wie die Erfüllung aller
unserer Sehnsüchte: Jede Art von Behinderung wird als
dazugehöriger Bestandteil menschlichen Lebens und als Quelle
kultureller Bereichung in der Gesellschaft verstanden. Und die
Konvention fordert von Staat und Gesellschaft die freiheitliche und
soziale Inklusion aller Menschen mit Behinderungen.
Inklusion
In diesem kleinen Wort steckt weit mehr, als man zunächst
vermutet. Inklusion ist nicht etwa nur ein anderes Wort für
Integration oder so etwas wie „ein bisschen mehr
Integration“. Nein, dahinter steht ein vollkommen anderer
Denkansatz: „Integration“ bedeutet die Eingliederung anders
gearteter und deshalb außenstehender Menschen in die sogenannte
normale Gesellschaft. „Inklusion“ geht hingegen davon aus,
dass die Gesellschaft sowieso von vorneherein alle Menschen
„inkludiert“, also einschließt und beinhaltet. Hier
wird nicht mehr das „Normale“ von dem „Anderen“
getrennt, sondern es gilt der Grundsatz: „Es ist normal,
verschieden zu sein.“
Behinderung ist somit keine rein medizinische oder soziale
Angelegenheit mehr, sondern ist endlich als allgemeines
Menschenrechtsthema anerkannt. Die Konvention der Vereinten Nationen
begnügt sich aber nicht damit, es bei solchen schwammigen
gesellschaftsphilosophischen Thesen zu belassen. Die 50 Artikel des
Übereinkommens befassen sich konkret und Punkt für Punkt mit
allen Aspekten des Lebens, zum Beispiel mit Gleichberechtigung,
gesellschaftlicher Bewusstseinsbildung, Zugänglichkeit, Justiz,
Freiheit und Sicherheit der Person, Freizügigkeit,
unabhängiger Lebensführung, Mobilität,
Privatsphäre, Bildung, Arbeit, Teilhabe an allen Lebensbereichen,
Gesundheit und vielem anderen mehr.
Es ist wirklich kaum zu glauben, mit welcher Radikalität hier ein
gesellschaftlicher und politischer Wandel postuliert wird. Es ist ein
Quantensprung im Denken und könnte langfristig sogar das
Niederreißen der Barrieren in den Köpfen bedeuten - mit
unabsehbaren Konsequenzen für Staaten, Länder und Kommunen.
Und wie erstaunlich ist es erst, dass so viele Staaten der Welt diesen
kühnen Visionen zustimmen und sie national anwenden wollen. Nicht
nur die reichen westlichen Industrienationen haben die UN-Konvention
ratifiziert, nein, unter den fast 80 Unterzeichnern finden sich auch
Staaten wie Bangladesch, China, Ecuador, Indien, Iran, Jemen, Sudan und
viele andere.
Gemeinsame Nenner
Aber welchen Wert und welche Macht kann solch ein internationales
Übereinkommen zu Menschenrechten haben, wenn es in San Marino
genauso verbindlich gilt wie in China, im Iran ebenso wie in
Deutschland? Welche Maßstäbe gelten hier und dort? Wie
verlässlich sind die Zusagen der jeweiligen Regierungen? Bleibt am
Ende womöglich der kleinste gemeinsame Nenner aller Unterzeichner
– also quasi… nichts?
Es steht uns nicht an, mit dem Finger auf Andere zu deuten. Nicht nur
die vermeintlichen schwarzen Schafe der internationalen Gemeinschaft
lassen Skepsis aufkommen, sondern auch die Bundesrepublik Deutschland
hat bereits Schliche und Wege gefunden, die Konvention für sich zu
entschärfen. Das offensichtlichste Beispiel ist die Umdeutung des
Wortes „inclusive“ im englischen Originaltext.
Durchgängig wird der Begriff in der deutschen Fassung der
Konvention mit „integrativ“ übersetzt. Und schon
erscheint ein Wandel in unserem Bildungssystem gar nicht mehr notwendig
zu sein, denn eine „integrative“ Bildung haben wir ja
längst. Die sieht aktuell so aus, dass nur rund 13 % aller
behinderten Kinder im Rahmen des allgemeinen Schulsystems, also
inklusiv unterrichtet werden. Damit belegt Deutschland in der
Europäischen Union einen der letzten Plätze. Nach den
Vorgaben der UN-Konvention müssten behinderte und
nichtbehinderte Kinder aber grundsätzlich gemeinsam unterrichtet
werden. Doch zu allem Überfluss wird hierzulande auch noch
über ein juristisches Detail gestritten: Experten sind uneins, ob
Bildung als Freiheitsrecht oder als kulturelles Recht zu werten ist.
Das klingt zunächst nach einem unwesentlichen Nebenschauplatz, ist
aber von zentraler Bedeutung: Freiheitsrechte sind gemäß der
UN-Konvention unverzüglich in nationales Recht umzusetzen,
während die Unterzeichnerstaaten sich bei der Umsetzung
kultureller Rechte noch unbestimmte Zeit lassen dürfen.
Bauliche Barrieren
Man muss sich vergegenwärtigen, dass die sofortige Realisierung
eines inklusiven Bildungssystems auch eine immense Herausforderung
für den Bereich des Bauens bedeuten würde. Gemeinsamer
Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Kinder ist nur bei
allumfassender Barrierefreiheit möglich. Wer sich aber den
gegenwärtigen Zustand unserer Schulen anschaut, begreift, dass wir
schon rein räumlich die Vorgaben der Vereinten Nationen nicht so
eben umsetzen können. Und damit nicht genug: Der Artikel 9 der
Konvention fordert Barrierefreiheit auch für Straßen,
Transportmittel, Wohnhäuser, medizinische Einrichtungen und
Arbeitsstätten, aber auch Informations- und Kommunikationsdienste.
Es bedarf gewaltiger Investitionen, vor allem der Bundesländer und
Kommunen. Und ausgerechnet die stehen finanzpolitisch am Abgrund, nicht
zuletzt dank der Steuerpolitik der neuen Bundesregierung.
Noch im vergangenen Jahr hätte Deutschland eine riesige Chance
gehabt, im Sinne der Barrierefreiheit einen großen Schritt nach
vorne zu machen: Im Februar 2009 wurde das „Konjunkturpaket
II“ verabschiedet, worin sich der Bund verpflichtete, den
Kommunen im Jahr 2009 bis zu 10 Milliarden Euro zur Sanierung und zum
Ausbau öffentlicher Gebäude, Straßen usw. zur
Verfügung zu stellen. Tragischerweise wurde aber versäumt, im
umfangreichen Regelwerk des Konjunkturpaketes auf den Grundsatz der
Barrierefreiheit zu verweisen. Und so bleiben ungezählte Schulen,
Behörden, Museen, Schwimmbäder, Toilettenanlagen usw. so
unzugänglich, wie sie es schon immer waren.
Doch selbst wenn eine Kommune im Sinne der UN-Konvention zupackt und
die Möglichkeiten des Konjunkturpaketes II nutzt, kann das
mitunter zu kuriosen Lösungen führen. So hat zum Beispiel der
Gemeinderat von Freiburg im Breisgau beschlossen, mit Mitteln des
Konjunkturpaketes den Eingangsbereich zur Stadtbücherei am
Münsterplatz barrierefrei zu gestalten. Die nötigen 170.000
Euro sind offiziell bewilligt, und zunächst scheint das ein echter
Grund zur Freude zu sein. Wenn allerdings der Freiburger Beirat
für Menschen mit Behinderung nachhakt, ob denn auch der Weg zur
Bücherei, der bislang über grobes historisches
Kopfsteinpflaster führt, sowie das in die Jahre gekommene Innere
des Gebäudes an die Bedürfnisse behinderter Menschen
angepasst werden sollen, hört man aus der Stadtpolitik nur scheue
Absichtserklärungen. So könnte es womöglich geschehen,
dass schon bald ein teurer barrierefreier Eingang von einem unwegsamen
Platz in eine nicht rollstuhlgerechte Bibliothek führt.
Investitionen alleine helfen also nicht, es müssen auch
schlüssige Gesamtkonzepte dahinter stehen.
Wie gewonnen, so zerronnen? Oder erst begonnen?
Ist die UN-Konvention also nur Schall und Rauch? Landet sie gemeinsam
mit dem Grundgesetz und den allgemeinen Menschenrechten letztlich im
Zoo der hübschesten Papiertiger? Inklusion und Barrierefreiheit
blieben dann ähnlich realitätsferne Visionen wie die
unantastbare Würde des Menschen, die Gleichberechtigung oder das
Verbot jeglicher Benachteiligung.
Noch steht der Nachweis aus, dass den frommen Worten und Gesten unserer
Politiker auch handfeste Taten folgen. Aber hier liegt es auch an uns,
uns über unsere neuen Rechte zu informieren und sie immer wieder
einzufordern. Zwar können wir die Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention bei keinem Weltgerichtshof einklagen,
sondern müssten uns im Streitfall mühsam durch alle Instanzen
der deutschen Gerichtsbarkeit bewegen. Erst im Anschluss daran
dürften wir ein von den Vereinten Nationen eingerichtetes
internationales Komitee anrufen.
Aber vielleicht müssen wir es ja nicht so weit kommen lassen. Ich
habe den Eindruck, dass es unseren Entscheidungsträgern nicht mehr
gar so leicht fällt, sich über die Belange von uns
behinderten Menschen hinwegzusetzen. So wie hier meine
kommunalpolitischen Ansprechpartner beginnen, mir mit spürbar
verändertem Ausdruck zu begegnen und sich ernsthafter engagieren,
wird man uns auch bundesweit nicht mehr so locker beiseite schieben
können. Entscheidend ist, dass wir unsere Anliegen deutlich
artikulieren und Lösungen mitgestalten. Es liegt an uns
Betroffenen, wie weit die UN-Konvention ins Bewusstsein der
Gesellschaft vordringt. Und nicht zu vergessen: Unsere Bedürfnisse
sind zu großen Teilen dieselben wie die der Senioren – und
mit denen zusammen stellen wir eine gewaltige demographische Macht dar.
An der Barrierefreiheit wird jedenfalls bald kein Weg mehr vorbei
führen.
Kai Fischer, Januar 2010
geschrieben für den "Muskelreport" - Zeitschrift der Deutschen Gesellschaft für Muskelkranke e.V.
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